Geschäftsbedingungen
- Geltung
- Mindestbestellwert
- Zahlungsmöglichkeiten /- bedingungen
- Angebot und Vertragsabschluss
- Preise
- Versand
- Gewährleistung
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Eigentumsvorbehalt
- Salvatorische Klausel
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a. Vorkasse-Zahlungen: Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung. Der Versand erfolgt nach unwiderruflichen Eingang Ihrer Zahlung.
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b. Lastschrift-Zahlungen: Lastschrift-Zahlungen erfolgen, indem Sie uns Ihre Bankdaten im Bestellprozess mitteilen. Wir ziehen den fälligen Betrag dann von dem von Ihnen genannten Konto ein und verschicken die Ware, sobald das Geld unserem Konto gut geschrieben worden ist.
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c. Der Erstauftrag wird grundsätzlich erst nach Eingang der Zahlung ausgeliefert. Ab Zahlungseingang erfolgt der Versand nach spätestens drei Werktagen.
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d. Die Zeit bis zur Erfüllung der Leistung bei einer Belieferung gegen Rechnung beträgt ausnahmslos 14 Tage nach Rechnungserhalt. Sind 21 Tage ohne Erfüllung der Zahlungsverpflichtung vergangen wird von unserer Buchhaltungsabteilung die 1. Mahnung verschickt. Bleibt eine Erfüllung der Zahlungserfüllung auch nach der 2. Mahnung aus, übergeben wir unsere Forderung ohne erneute schriftliche Erinnerung an unser Inkasso-Büro.
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a. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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b. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers oder an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt vorstehende Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts, der Wandlung und dergleichen.
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c. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Bestellers, auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, ist der Erfüllungsort der Sitz des Lieferers.


